Die Benutzungsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer:in und Bücherei und muss für jede Bücherei vorliegen.
Sie wird auf Vorschlag der Büchereileitung vom Rechtsträger der Bücherei (i.d.R. die Kirchengemeinde) erlassen und in Kraft gesetzt.
Für diese Vorgänge finden Sie hier Vorlagen.
Achtung:
Die verschiedenen Benutzungsordnungen für einzelne Bistumsregionen (EL Nord / Mitte / Süd, OS) wurden zu einer Benutzungsordnung für das gesamte Bistum zusammengefasst.
Wenn Sie die kostenlosen Faltblätter der Fachstelle weiter nutzen möchten, lassen Sie die aktuelle Benutzungsordnung bitte baldmöglichst vom Träger (i.d.R. Kirchenvorstand) in Kraft setzen.
Vorlagen
Inkraftsetzung
- Anschreiben an den Kirchenvorstand (Word)
- Inkraftsetzung (Word)
Aushänge
- Gebührenordnung (Word)
- Leihfristen (Word)
- Öffnungszeiten (Word)
- Anlage zum Datenschutz
pdf-Dateien für die Büchereihomepage usw.
- Benutzungsordnung für Katholische Öffentliche Büchereien im Bistum Osnabrück (pdf)
-
Anmeldeformular (pdf) / Erklärung zur Benutzungsordnung
Die pdf-Datei kann im eOPAC oder auf der Homepage der Bücherei zum Download angeboten werden. Neue Nutzer:innen können es im Vorfeld am PC ausfüllen, ausdrucken und mit zur Bücherei bringen.
Faltblätter und Benutzungsausweise für die Anmeldung neuer Nutzer:innen
Sobald die neue Benutzungsordnung in Kraft gesetzt ist, können Katholische Öffentliche Büchereien im Bistum Osnabrück fertig gedruckte Faltblätter mit abtrennbaren Einverständniserklärungen kostenlos in der "Fachstelle" bestellen. Bitte schicken Sie uns vorher eine Kopie der Inkraftsetzung bzw. scannen Sie diese ein und mailen Sie sie uns zu.
Vordrucke für Benutzungsausweise sind ebenfalls in der Fachstelle erhältlich - sie eignen sich insbesondere als Einleger für Laminierhüllen im Scheckkartenformat.
Anlage zum Datenschutz
Zu jeder Benutzungsordnung gehört zwingend eine "Anlage Datenschutz", welche die Nutzer:innen darüber aufklärt, wie in der Bücherei mit den personenbezogenen Daten verfahren wird.
Bibliothek der Dinge
Biete Ihre Bücherei eine "Bibliothek der Dinge" an?
Dann gilt es, auch Nutzungs- und Haftungsfragen über die Benutzungsordnung zu regeln.
Stand: 18. Juli 2025