Benutzungsordnung


Die Benutzungsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer:in und Bücherei und muss für jede Bücherei vorliegen.

Sie wird auf Vorschlag der Büchereileitung vom Rechtsträger der Bücherei (i.d.R. die Pfarrgemeinde) erlassen und in Kraft gesetzt.

Vorlagen werden zurzeit überarbeitet

Büchereien im Bistum Osnabrück können in der Fachstelle Faltblätter mit der Benutzungsordnung bestellen.

Nach 10 Jahren im Gebrauch ist die Standard-Benutzungsordnung für KÖBs im Bistum Osnabrück veraltet. Sie wird zurzeit aktualisiert und von der Rechtsabteilung im Bischöflichen Generalvikariat geprüft.

Alle Büchereien werden informiert, sobald die Aktualisierung abgeschlossen ist. Das wird vermutlich im Sommer/Herbst 2025 der Fall sein. Die Benutzungsordnung muss dann jeweils vom Träger vor Ort neu in Kraft gesetzt werden.

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