Mit einer sogenannten „Bibliothek der Dinge“ können sich Büchereien noch mehr als Dienstleister im Bereich der Nachhaltigkeit positionieren.
Viele Geräte benötigt man nur recht selten bzw. möchte sie vor dem eigenen Erwerb gern einmal ausprobieren.
Das Angebot kann alles Mögliche umfassen - vom Großspiel für Kindergeburtstage über Messgeräte des Energieverbrauchs bis hin zum Aktenschredder.
Beispiele für die Bibliothek der Dinge liefern die Hauptstelle der Stadtbibliothek KÖB Georgsmarienhütte und die Stadtbibliothek KÖB Meppen.
Die Bibliothek der Dinge geht allerdings über den Rahmen der normalen Benutzungsordnung hinaus. Da bedarf es einer Ergänzung, die auch Nutzungsrisiken und Haftungsfragen abdeckt.
Die Fachstelle für Katholische Öffentliche Büchereien bietet Vorlagen für eine Ergänzung der Benutzungsordnung an.
Die Nutzungsbedingungen mit Haftungsausschluss wurden von der Stabsabteilung Recht und Revision im Bischöflichen Generalvikariat geprüft.
Somit dürfte die Zustimmung im Kirchenvorstand eine reine Formsache sein.
Bild: Stadtbibliothek KÖB Georgsmarienhütte - Hauptstelle
Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss - mit Inkraftsetzung durch den Büchereiträger
Hinweis zu ausfüllbaren pdf-Formularen:
Manche Browser erlauben das Ausfüllen von pdf-Formularen nicht.
Speichern Sie daher die Datei zunächst auf Ihrem PC und öffnen Sie sie dann, z.B. mit dem Adobe Reader. Daraufhin können Sie die Eintragungen machen und das ausgefüllte Bestellformular im Anschluss ausdrucken.
Erklärung der Nutzer:innen
Die Ergänzung zur Benutzungsordnung muss von den Nutzer:innen der Bibliothek der Dinge zur Kenntnis genommen und per Unterschrift bestätigt werden.
Stand: 9. September 2024