(Foto: Kaffeebart auf Unsplash)
Zu jeder Benutzungsordnung gehört zwingend eine "Anlage Datenschutz", welche die Nutzer:innen darüber aufklärt, wie in der Bücherei mit den personenbezogenen Daten verfahren wird.
Dazu gibt es Vorlagen, die Sie nur an einigen Stellen auf die eigene Bücherei und ihre Angebote anzupassen brauchen:
- Anlage Datenschutz - konventionell arbeitende Büchereien (pdf)
- Anlage Datenschutz - BVS-Büchereien (pdf)
- Anlage Datenschutz - BVS-Büchereien mit eOPAC (pdf)
- Anlage Datenschutz - BVS-Büchereien mit eOPAC und Onleihe (pdf)
Das vervollständigte und ausgedruckte Dokument kopieren Sie ggf. einige Male. Die Kopien können Sie an der Ausleihtheke hinterlegen und dann auf Anfrage den Nutzer:innen aushändigen.
Manche Browser erlauben das Ausfüllen von pdf-Formularen nicht.
Speichern Sie daher die Datei zunächst auf Ihrem PC und öffnen Sie sie dann, z.B. mit dem Adobe Reader. Daraufhin können Sie die Eintragungen machen und das ausgefüllte Formular im Anschluss ausdrucken.
Datenschutzbeauftragter / Aufsichtsbehörde
Auf der eigenen Webseite und/oder im BVS eOPAC der Bücherei müssen immer die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten und der zuständigen kirchlichen Aufsichtsbehörde angegeben sein.
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Datenschutzbeauftragter für Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück:
pco GmbH & Co. KG
Herr Philipp Wachhorst
Hafenstr. 11
49090 Osnabrück
Tel. 0541 605-1501
datenschutz@bistum-os.de
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Aufsichtsbehörde:
Diözesandatenschutzbeauftragter / Katholische Datenschutzaufsicht Nord
Andreas Bloms
Unser Lieben Frauen Kirchhof 20
28195 Bremen
Tel. 0421 330056–0
info@kdsa-nord.de
Stand: 13.08.2024