"Nepper, Schlepper, Bauernfänger" - MPLC-Rundbrief

Zurzeit verschickt die Firma MPLC wieder bundesweit Briefe an Bibliotheken.

Darin wird auf die gesetzliche Grundlage bei öffentlichen Vorführungen von Filmen hingewiesen. Außerdem liegt bereits ein Rückmeldebogen bei, auf dem man die Bücherei innerhalb einer kurzen Frist hochpreisig bei MPLC registrieren soll.

Katholische Öffentliche Büchereien können das Schreiben ignorieren.

Für die darin enthaltenen Aussage, man müsse bei MPLC registriert sein, existiert keine rechtliche Grundlage. Eine Registrierung bei MPLC ist für KÖBs nicht erforderlich, sondern rein freiwillig.

Es entspricht zwar den Regelungen im Urheberrechtsgesetz (§ 52 Abs. 3 UrhG), dass die öffentliche Vorführung von Filmen eine Zustimmung des Rechtsinhabers und eine Vergütung erfordert. Aber solange solch ein Vorgang nicht stattfindet, muss eine KÖB auch nichts tun. 

Möchten Sie im Rahmen einer Veranstaltung einen Film vorführen?

In diesem Fall empfehlen wir das Angebot der Medienstellen im Bistum Osnabrück. Filme, die hier entliehen werden, werden direkt mit dem Recht der öffentlichen Vorführung ausgeliefert. Die Ausleihe ist für Katholische Öffentliche Büchereien im Bistum Osnabrück kostenlos.


Stand: 15. Juni 2026

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